Die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die Frage erörtert, wie Arbeitgeberzuschüsse zum eHBA lohnsteuerlich zu behandeln sind. Im Ergebnis der Erörterung wurde beschlossen,
1. dass ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers und somit kein Arbeitslohn anzunehmen ist, wenn der Arbeitgeber die Kosten für den Erwerb des eHBA durch seine in Heilberufen tätigen Arbeitnehmer übernimmt und
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|