Abschnitt B des Bezugserlasses erhält ab dem 1.1.2002 folgende Fassung:
B. Anerkennung steuerfreier Aufwandsentschädigungen
Die nach der ThürAufEVO gewährten Aufwandsentschädigungen - mit Ausnahme der Aufwandsentschädigungen, die den Ortsbürgermeistern gewährt werden - sind in Höhe von 1/3 der gewährten Aufwandsentschädigung, mindestens jedoch in Höhe von 154 Euro monatlich, steuerfrei (R 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2
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