Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Dezember 2018 -
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses aufgrund Flugdienstuntauglichkeit der Klägerin.
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