FG München - Urteil vom 09.02.2017
11 K 2508/16
Fundstellen:
EFG 2017, 1427

Flughafengelände als erste Tätigkeitsstätte

FG München, Urteil vom 09.02.2017 - Aktenzeichen 11 K 2508/16

DRsp Nr. 2017/10305

Flughafengelände als erste Tätigkeitsstätte

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger im Streitjahr 2014 Reisekosten und Verpflegungsmehraufwendungen für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten geltend machen kann.

Die Kläger wurden für das Streitjahr als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus einer Tätigkeit als Luftsicherheitskontrollkraft bei der Firma X GmbH (X GmbH).