BFH - Beschluss vom 16.09.2004
IX B 102/04
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; FörderG § 4 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 200
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 21.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 353/03

FörderG - Herstellungskosten

BFH, Beschluss vom 16.09.2004 - Aktenzeichen IX B 102/04

DRsp Nr. 2004/17963

FörderG - Herstellungskosten

Die Frage, ob Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. des FörderG gegeben sind, wenn der Stpfl. auf eigenem Grund und Boden einen Rohbau errichtet, den Auftrag zur Fertigstellung des Gebäudes an einen Bauträger vergibt und hierfür Anzahlungen leistet, ist nicht klärungsbedürftig, weil sie offensichtlich dahin zu beantworten ist, dass Herstellungskosten vorliegen.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; FörderG § 4 ;

Gründe: