I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob Sonderabschreibungen gemäß § 4 Abs. 1 Satz 5 Fördergebietsgesetz (FördG) rückgängig zu machen sind, wenn das Investitionsobjekt (Eigentumswohnung) wieder veräußert wird.
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf den Inhalt der vom Antragsgegner (Finanzamt) vorgelegten Akten und der von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
Die Antragsteller beantragen die Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuer-Änderungsbescheide 1993 vom 16.12.1998 und 1994 bis 1996 vom 04.01.1999 in Höhe von insgesamt 73.248 DM wegen ernstlicher Zweifel an deren Rechtmäßigkeit.
Das Finanzamt beantragt die Ablehnung des Antrags.
II.
Der Antrag ist nicht begründet.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|