FG München vom 14.04.1999
13 V 445/99
Fundstellen:
EFG 1999, 780

Fördergebietsabschreibung für Anzahlungen

FG München, vom 14.04.1999 - Aktenzeichen 13 V 445/99

DRsp Nr. 2001/2969

Fördergebietsabschreibung für Anzahlungen

Der Abzug der Sonderabschreibungen für Anzahlungen auf Anschaffungskosten nach dem FördG ist nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO rückgängig zu machen, wenn der Steuerpflichtige das Investitionsobjekt vor der Übergabe an einen Dritten verkauft.

Gründe:

I.

Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob Sonderabschreibungen gemäß § 4 Abs. 1 Satz 5 Fördergebietsgesetz (FördG) rückgängig zu machen sind, wenn das Investitionsobjekt (Eigentumswohnung) wieder veräußert wird.

Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf den Inhalt der vom Antragsgegner (Finanzamt) vorgelegten Akten und der von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.

Die Antragsteller beantragen die Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuer-Änderungsbescheide 1993 vom 16.12.1998 und 1994 bis 1996 vom 04.01.1999 in Höhe von insgesamt 73.248 DM wegen ernstlicher Zweifel an deren Rechtmäßigkeit.

Das Finanzamt beantragt die Ablehnung des Antrags.

II.

Der Antrag ist nicht begründet.