I.
Der Kläger erwarb mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 23.10.1992 (Bl. 1 ff Dauerunterlagen) in D., Brandenburg, einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück mit darauf zu entrichtender Doppelhaushälfte. Der Kaufpreis betrug 443.000 DM. Der Anteil für das Gebäude wurde im Kaufvertrag mit 388.000 DM beziffert. Auf den Kaufpreis leistete der Kläger 1992 eine Anzahlung von 88.600 DM und 1993 von 276.020 DM, insgesamt 364.620 DM.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|