Förderung nach § 7 Abs. 1 FördergebietsG auch für sog. anschaffungsnahe Herstellungskosten - Kumulation der Förderung nach § 7 Abs. 1 FördergebietsG und nach dem Eigenheimzulagegesetz bei anschaffungsnahen Herstellungskosten
FG Brandenburg, Urteil vom 28.02.2001 - Aktenzeichen 5 K 1881/00
DRsp Nr. 2008/16254
Förderung nach § 7 Abs. 1 FördergebietsG auch für sog. anschaffungsnahe Herstellungskosten - Kumulation der Förderung nach § 7 Abs. 1 FördergebietsG und nach dem Eigenheimzulagegesetz bei anschaffungsnahen Herstellungskosten
1. Auch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an einem selbstgenutzten Wohnhaus können nach § 7 Abs. 1 FördergebietsG gefördert werden. Unerheblich ist, ob die Aufwendungen einkommensteuerlich als sog. anschaffungsnahe Herstellungskosten zu qualifizieren sind, da nach § 7 Abs. 1 FördergebietsG sowohl Herstellungskosten wie auch Erhaltungsaufwendungen begünstigt sind.2. Der Umstand, dass die anschaffungsnahen Herstellungskosten möglicherweise auch in die Bemessungsgrundlage nach dem Eigenheimzulagegesetz einbezogen werden könnten, ist für die Förderung nach § 7 Abs. 1 FördergebietsG dann unbeachtlich, wenn der Steuerpflichtige für dieselbe Maßnahme keine Eigenheimzulage in Anspruch genommen hat. Es besteht keine Verpflichtung diese Aufwendungen in die Bemessungsgrundlage nach § 8EigZulG einzubeziehen. Vielmehr kann ein Steuerpflichtiger, soweit er das Kumulationsverbot beachtet, die verschiedenen Steuerbegünstigungen gleichzeitig in Anspruch nehmen.