FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.03.2000 - Aktenzeichen 1 K 2846/99
DRsp Nr. 2001/2476
Förderung von Genossenschaftsanteilen
Der Senat erachtet die geänderte Verwaltungsauffassung zu § 17EigZulG, wonach die Gewährung einer Eigenheimzulage bei Erwerb von Genossenschaftsanteilen zumindest den Beginn der Nutzung einer Genossenschaftswohnung zu eigenen Wohnzwecken im letzten Jahr des Förderzeitraums voraussetzt, für eine zulässige, am Gesetzeszweck orientierte Auslegung.
Im Rahmen der Festsetzung von Eigenheimzulage ab 1999 ist streitig, ob die Förderung von Genossenschaftsanteilen nach § 17EigZulG zumindest im letzten Jahr des Förderzeitraums den Beginn der Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung voraussetzt.
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