FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 15.03.2000
1 K 2846/99
Normen:
EigZulG § 17 ;
Fundstellen:
DB 2000, 1736
EFG 2000, 777

Förderung von Genossenschaftsanteilen

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.03.2000 - Aktenzeichen 1 K 2846/99

DRsp Nr. 2001/2476

Förderung von Genossenschaftsanteilen

Der Senat erachtet die geänderte Verwaltungsauffassung zu § 17 EigZulG, wonach die Gewährung einer Eigenheimzulage bei Erwerb von Genossenschaftsanteilen zumindest den Beginn der Nutzung einer Genossenschaftswohnung zu eigenen Wohnzwecken im letzten Jahr des Förderzeitraums voraussetzt, für eine zulässige, am Gesetzeszweck orientierte Auslegung.

Normenkette:

EigZulG § 17 ;

Tatbestand:

Im Rahmen der Festsetzung von Eigenheimzulage ab 1999 ist streitig, ob die Förderung von Genossenschaftsanteilen nach § 17 EigZulG zumindest im letzten Jahr des Förderzeitraums den Beginn der Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung voraussetzt.