I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine vermögensverwaltende GbR mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die im Streitjahr 1998 ein vom Verkäufer noch zu sanierendes denkmalgeschütztes Gebäude erwarb. Die Sanierungsmaßnahmen wurden im Streitjahr 1999 beendet. Der Kaufpreis einschließlich des Sanierungsaufwands betrug 10 700 000 DM (81,3 % entfielen auf Sanierung). Diesen Betrag leistete die Klägerin als Anzahlung noch im Jahr 1998, in dem sie ferner noch Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 45 060 DM erbrachte.
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