FG Hessen, vom 20.09.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 5320/00
Förmliche Zustellung von Feststellungsbescheiden; Angabe des Gegenstands der Feststellung; Zustellungsmangel auch durch nachweislichen Zugang einer Kopie des ursprünglich übersandten Verwaltungsakts geheilt; Urteil nach zu Unrecht als unzulässig verworfenem Einspruch
BFH, Urteil vom 13.10.2005 - Aktenzeichen IV R 44/03
DRsp Nr. 2006/158
Förmliche Zustellung von Feststellungsbescheiden; Angabe des Gegenstands der Feststellung; Zustellungsmangel auch durch nachweislichen Zugang einer Kopie des ursprünglich übersandten Verwaltungsakts geheilt; Urteil nach zu Unrecht als unzulässig verworfenem Einspruch
»Bei der förmlichen Zustellung eines Bescheids über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen durch Postzustellungsurkunde müssen Zustellungsurkunde und Sendung einen Hinweis auf den Gegenstand der Feststellung enthalten.«