BFH - Beschluss vom 31.03.2009
VII R 44/07
Normen:
32003R1788 Art. 5; 32003R1788 Art. 11 Abs. 3; 32003R1782 Abschnitt 95;
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 08.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2615/05

Folge der Übertragung einer bereits ausgenutzten Referenzmenge an Milchlieferung eines Erzeugers; Verständnis von Art. 5k VO Nr. 1788/2003/EG über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor

BFH, Beschluss vom 31.03.2009 - Aktenzeichen VII R 44/07

DRsp Nr. 2009/15312

Folge der Übertragung einer bereits ausgenutzten Referenzmenge an Milchlieferung eines Erzeugers; Verständnis von Art. 5k VO Nr. 1788/2003/EG über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor

1. Hat ein Erzeuger während eines Zwölfmonatszeitraums Milch an eine Molkerei geliefert und dadurch von seiner Referenzmenge Gebrauch gemacht, kann in demselben Zwölfmonatszeitraum weder von ihm noch von einem anderen Erzeuger auf die so ausgenutzte Referenzmenge Milch abgabenfrei geliefert werden. Die Übertragung einer bereits ausgenutzten Referenzmenge kann das Recht zur abgabenfreien Milchlieferung in dem betreffenden Zwölfmonatszeitraum nicht wieder aufleben lassen. 2. Dem EuGH wird folgende Frage vorgelegt: Ist das Gemeinschaftsrecht, insbesondere Art. 5 Buchst. k VO Nr. 1788/2003 über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor, dahin zu verstehen, dass die Referenzmenge eines Erzeugers in dem Zwölfmonatszeitraum, in welchem ihm von einem anderen Erzeuger eine Referenzmenge übertragen worden ist, nicht die Menge umfasst, auf die während des betreffenden Zwölfmonatszeitraums von jenem anderen Erzeuger bereits Milch geliefert worden ist?

Normenkette:

32003R1788 Art. 5; 32003R1788 Art. 11 Abs. 3; 32003R1782 Abschnitt 95;

Gründe:

I.

Das vorlegende Gericht hat über folgenden Streitfall zu entscheiden: