Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 1. Februar 2021 -
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.100 € festgesetzt.
Die Zurückweisung der Berufung des Klägers beruht auf § 522 Abs. 2 ZPO.
Die Berufung hat aus den Gründen des Senatsbeschlusses vom 18.10.2021, auf den zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Die Ausführungen im Schriftsatz des Klägers vom 18.11.2021 führen nicht zu einer abweichenden rechtlichen Beurteilung.
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