1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 16.04.2021 -
2. Der Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Dieser Beschluss und das angegriffene Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 16.04.2021 sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
4. Der Termin zur mündlichen Verhandlung am 07.10.2021 wird aufgehoben.
5. Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf 60.000,00 Euro festgesetzt.
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