I. Die Beteiligten streiten um die steuerrechtlichen Folgen von handelsrechtlichen Zuschreibungen nach der Inanspruchnahme steuerrechtlicher Sonderabschreibungen in den Vorjahren.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine eingetragene Genossenschaft, ist Rechtsnachfolgerin der R-eG. Die R-eG hatte in den Vorjahren für ein Gebäude Sonderabschreibungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 4 des Gesetzes über Sonderabschreibungen und Abzugsbeträge im Fördergebiet (FördG) in Anspruch genommen. Den um die Abschreibungen verminderten Wert hatte sie hierbei sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz angesetzt.
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