FG Hamburg - Urteil vom 21.09.1999
VI 120/98
Fundstellen:
EFG 2000, 39
GmbHR 2000, 153

Folgen einer überhöhten Vorabausschüttung

FG Hamburg, Urteil vom 21.09.1999 - Aktenzeichen VI 120/98

DRsp Nr. 2001/2812

Folgen einer überhöhten Vorabausschüttung

Die Ausschüttungsbelastung ist bei einer überhöhten Vorabausschüttung auch dann herzustellen, wenn verwendbares Eigenkapital nicht zur Verfügung steht. Die Erfüllung des Rückgewähranspruchs der Kapitalgesellschaft wegen nicht ausreichenden Gewinns beseitigt nicht die vorangegangene Ausschüttung, sondern bewirkt eine Einlage. Dies gilt nicht nur für eine vGA, sondern auch für die Erstattung überhöhter Vorabausschüttungen durch die Gesellschafter.

Tatbestand:

Streitig sind die Rechtsfolgen einer überhöhten Vorabausschüttung.