OLG Düsseldorf - Urteil vom 26.03.1999
4 U 40/98
Normen:
StBerG § 67 ; VVG § 158d Abs. 2 § 158e Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2000, 248
OLGReport-Düsseldorf 2000, 180
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 255/97

Folgen unterlassener Anzeige des Versicherungsfalls im Steuerberaterregreß

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.03.1999 - Aktenzeichen 4 U 40/98

DRsp Nr. 2000/8770

Folgen unterlassener Anzeige des Versicherungsfalls im Steuerberaterregreß

»Erwirkt die Mandantin einer Steuerberater-GmbH gegen diese wegen einer Schadensersatzforderung aus Beratungsverschulden ein Versäumnisurteil und aufgrund dieses Titels die Pfändung und Überweisung des Freistellungsanspruchs der Steuerberater-GmbH gegen ihren Pflicht - Haftpflichtversicherer (§ 67 StBerG), ohne diesem gemäß § 158 d Abs. 2 VVG die gerichtliche Geltendmachung des Ersatzanspruchs gegen dessen Versicherungsnehmerin unverzüglich schriftlich angezeigt zu haben, so beschränkt sich die Haftung des Versicherers nach § 158 e Abs. 1 VVG auf den Betrag, den er auch bei gehöriger Erfüllung der Anzeigepflicht zu leisten gehabt hätte, mit der Folge, daß dem Versicherer im Deckungsprozeß alle Einwendungen offenstehen, die die Haftung der Versicherungsnehmerin betreffen.«

Normenkette:

StBerG § 67 ; VVG § 158d Abs. 2 § 158e Abs. 1 ;

Gründe:

Die Klägerin begehrt von der Beklagten Zahlung aus dem gepfändeten und ihr zur Einziehung überwiesenen angeblichen Freistellungsanspruch der Firma S. Treuhand GmbH i. L., einer Steuerberatungsgesellschaft (im folgenden: GmbH), beruhend auf einem seit dem 16. Dezember 1989 bestehenden, der Geltung der sog. AVB-WB (GA 55) unterliegenden Vermögenshaftpflichtversicherungsvertrag zwischen der GmbH und der Beklagten.