OLG Saarbrücken - Urteil vom 07.07.2021
1 U 31/20
Normen:
ZPO § 92 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 25.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 89/16

Folgeschäden nach einem Sturz auf einem ArbeitsgerüstÄquipollentes ParteivorbringenVerstoß gegen im Gerüstbauhandwerk anerkannte Regeln der TechnikBenutzung einer Gerüststange als Aufstiegshilfe oder Abstiegshilfe

OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.07.2021 - Aktenzeichen 1 U 31/20

DRsp Nr. 2021/16100

Folgeschäden nach einem Sturz auf einem Arbeitsgerüst Äquipollentes Parteivorbringen Verstoß gegen im Gerüstbauhandwerk anerkannte Regeln der Technik Benutzung einer Gerüststange als Aufstiegshilfe oder Abstiegshilfe

1. Macht der Kläger sich widersprechenden Vortrag des Beklagten zur Entstehungsursache eines Unfallgeschehens in prozessual zulässigerweise hilfsweise zur Begründung seiner Klageansprüche zu Eigen, kann der Beklagte nach den Grundsätzen der Gleichwertigkeit Parteivorbringens (äquipollentes Parteivorbringen) auf der Grundlage seines eigenen Vortrags ohne Bindung des Tatgerichts an die vom Kläger gewählte Rangfolge verurteilt werden.