Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 17.10.2019 -
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 68.920,28 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.10.2018 Zug um Zug gegen Abtretung der zur Tabelle des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der A GmbH, Amtsgericht Köln -
Es wird festgestellt, dass die im Klageantrag zu Ziffer 1. zuerkannte Forderung der Klägerin auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Beklagten beruht.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weiter gehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 19 % und der Beklagte zu 81 %.
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