FG München, vom 19.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 4167/06
Forderungsverzicht einer Kapitalgesellschaft gegen ihren Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung i.S.d. Körperschaftsteuergesetzes
BFH, Beschluss vom 12.10.2010 - Aktenzeichen I B 1/10
DRsp Nr. 2010/20457
Forderungsverzicht einer Kapitalgesellschaft gegen ihren Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung i.S.d. Körperschaftsteuergesetzes
NV: Überträgt der Vorstand einer AG aus im Gesellschaftsverhältnis wurzelnden Gründen einen Geschäftsbereich einem Aufsichtsrat zur eigenständigen Leitung und entsteht der AG hieraus ein Schaden, kann im Verzicht auf Schadensersatz gegen den Vorstand und das Aufsichtsratsmitglied eine vGA zu sehen sein.