FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.05.1999
4 K 2830/98

Forderungsverzicht gegenüber KG als Schenkung

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.05.1999 - Aktenzeichen 4 K 2830/98

DRsp Nr. 2001/3174

Forderungsverzicht gegenüber KG als Schenkung

Verzichten Angehörige des Gesellschafters einer KG auf eine Forderung gegenüber der Personengesellschaft, so führt dies jedenfalls dann zu einer Schenkung gegenüber dem Angehörigen, wenn dieser persönlich für die Schulden der KG haftet.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die schenkungssteuerliche Beurteilung eines Forderungsverzichts.