Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26.02.2020 –
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Streitig ist die formelle Satzungsmäßigkeit des Gesellschaftsvertrages der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin).
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