Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14. März 2014 1 K 4566/10 U aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
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