FG Düsseldorf - Urteil vom 01.06.2006
15 K 143/04 K
Normen:
EStG § 4 Abs. 2 Satz 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 77
EFG 2006, 1410

Formeller Bilanzzusammenhang; Rechtsprechungsänderung; Beihilfeverpflichtung an aktive Mitarbeiter; Fehlerhaftigkeit des Bilanzansatzes; Isolierte Bilanzberichtigung; Bilanzierungsfehler - Möglichkeit der Bilanzberichtigung bei nachträglicher Rechtsprechungsänderung des BFH

FG Düsseldorf, Urteil vom 01.06.2006 - Aktenzeichen 15 K 143/04 K

DRsp Nr. 2006/29481

Formeller Bilanzzusammenhang; Rechtsprechungsänderung; Beihilfeverpflichtung an aktive Mitarbeiter; Fehlerhaftigkeit des Bilanzansatzes; Isolierte Bilanzberichtigung; Bilanzierungsfehler - Möglichkeit der Bilanzberichtigung bei nachträglicher Rechtsprechungsänderung des BFH

1. Für die Berichtigung eines gewinnwirksamen Bilanzierungsfehlers nach den Grundsätzen des formellen Bilanzzusammenhangs ist ausschließlich auf den objektiven Fehlerbegriff abzustellen. 2. Die aufgrund der nachträglichen Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu beachtende Passivierungspflicht für die künftigen Beihilfeverpflichtungen gegenüber aktiven Mitarbeitern ist daher in der Schlussbilanz des ersten Jahres zu berücksichtigen, in dem die Veranlagung noch geändert werden kann. 3. Die infolge Rechtsunkenntnis oder -irrtums subjektiv richtige Bilanzierung steht einer späteren Berichtigung nach dem Grundsatz des Bilanzzusammenhangs nicht entgegen.