FG Niedersachsen - Urteil vom 23.05.2023
8 K 11/23
Normen:
FGO § 52a; FGO § 52d;

Formgerechte Klageerhebung bei Verletzung der Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.05.2023 - Aktenzeichen 8 K 11/23

DRsp Nr. 2024/8197

Formgerechte Klageerhebung bei Verletzung der Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs

1. Nach der Finanzgerichtsordnung vertretungsberechtigte Personen müssen dem Gericht Schriftsätze und deren Anlagen als elektronisches Dokument übermitteln, wenn ihnen dafür ein sicherer Übertragungsweg zur Verfügung steht. 2. Steuerberatern steht seit dem 01.01.2023 durch das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung. 3. Der verspätete richterliche Hinweis auf die Verpflichtung zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs rechtfertigt allein nicht die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Normenkette:

FGO § 52a; FGO § 52d;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klage formgerecht erhoben worden ist.