Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 7. Februar 2018 -
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.328,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. September 2017 zu zahlen.
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