1. Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 21. Mai 2010 -
2. Die Verfügungsbeklagte hat die Kosten des Berufungsrechtszugs zu tragen.
3. Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 4.000 € festgesetzt.
I. Der Verfügungskläger, ein Verbraucherschutzverband, der in die Liste der qualifizierten Einrichtungen gemäß §
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