Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts München vom 15.09.2021 - 4 K 815/19, der Grunderwerbsteuerbescheid vom 02.02.2018 und der Änderungsbescheid vom 22.08.2018 aufgehoben.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine ausländische Kapitalgesellschaft, ist durch mehrere Umwandlungen entstanden. Sie geht ursprünglich auf die KG1 zurück.
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