Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 20.04.2023 -
Die Familienkasse wird verpflichtet, über den Kindergeldantrag des Klägers vom 27.12.2021/31.12.2021 erneut zu entscheiden.
Im Übrigen wird die Revision als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Klageverfahrens hat die Familienkasse zu tragen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte.
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