FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.07.2001
3 K 2996/97
Normen:
EStG § 2 Abs. 1 ; EStG § 21 Abs. 1 ; EStG § 13 Abs. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 ; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2 ;

Forstwirtschaftlicher Betrieb als Liebhaberei sowie Ehegattenarbeitsverhältnis und Fremdvergleich

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.07.2001 - Aktenzeichen 3 K 2996/97

DRsp Nr. 2002/4277

Forstwirtschaftlicher Betrieb als Liebhaberei sowie Ehegattenarbeitsverhältnis und Fremdvergleich

Bei einem forstwirtschaftlichen Betrieb, der von einer durchgehenden Verlustperiode seit Aufnahme der Tätigkeit geprägt ist, ist von einer mangelnden Gewinnerzielungsabsicht auszugehen. Ein Ehegattenarbeitsverhältnis ist steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn es an klaren und eindeutigen Vereinbarungen hinsichtlich der Arbeitszeit und der zu erbringenden Arbeitsleistung fehlt.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 1 ; EStG § 21 Abs. 1 ; EStG § 13 Abs. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 ; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Berücksichtigung von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sowie bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und die Frage, ob hinsichtlich der forstwirtschaftlichen Betätigung des Klägers nicht steuerbare negative Einkünfte aus Liebhaberei gegeben sind.