FG Brandenburg - Urteil vom 26.09.2001 6 K 1419/00
Normen:
EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1 § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 § 64 Abs. 2 Satz 1 § 32 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 1559
Fortbestand der Haushaltsaufnahme eines Kindes bei Unterbringung bei den Großeltern zur vorübergehenden Schulausbildung
FG Brandenburg, Urteil vom 26.09.2001 - Aktenzeichen 6 K 1419/00
DRsp Nr. 2002/991
Fortbestand der Haushaltsaufnahme eines Kindes bei Unterbringung bei den Großeltern zur vorübergehenden Schulausbildung
Großeltern haben für ein Enkelkind, das seinen Wohnsitz bei seiner Mutter hat und sich in der Zeit von Februar bis zum Ende des Schuljahres im Juli bei ihnen aufgehalten hat, keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn die Mutter die Kontakte während des Aufenthalts bei der Großeltern aufrecht erhalten hat (hier: Besuch der Mutter an zwei Wochenenden und Aufenthalt des Kindes in den Osterferien und Pfingstferien bei seiner Mutter).
Normenkette:
EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1 § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 § 64 Abs. 2 Satz 1 § 32 Abs. 1 Nr. 1 ;
Entscheidungsgründe:
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