LAG Thüringen - Urteil vom 19.07.2016
1 Sa 406/15
Normen:
BGB § 613a Abs. 1 S. 1; ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Nordhausen, vom 15.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 810/14

Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bei nur der äußeren Form nach erfolgtem BetriebsübergangDarlegungs- und Beweislast für den Betriebsübergang im Rahmen einer Feststellungsklage der Arbeitnehmerin auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit der Betriebsübergeberin

LAG Thüringen, Urteil vom 19.07.2016 - Aktenzeichen 1 Sa 406/15 - Aktenzeichen 1 Sa 413/15

DRsp Nr. 2018/345

Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bei nur der äußeren Form nach erfolgtem Betriebsübergang Darlegungs- und Beweislast für den Betriebsübergang im Rahmen einer Feststellungsklage der Arbeitnehmerin auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit der Betriebsübergeberin

1. Begehrt die Arbeitnehmerin die Feststellung, dass ihr mit der beklagten Betriebsübergeberin begründetes Arbeitsverhältnis fortbesteht, wird der allgemeine Grundsatz, dass, wer sich auf ein Rechtsverhältnis beruft, zu beweisen hat, dass dazu eine Berechtigung besteht, im Falle eines nur der Form nach erfolgten Betriebsübergangs im Sinne des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB durch den Umstand verdrängt, dass unstreitig einmal ein Arbeitsverhältnis zwischen der Arbeitnehmerin und der vermeintlichen Betriebsübergeberin begründet worden ist, und dass es somit die Beklagte ist, die sich darauf beruft, dass diese Beziehung infolge des Betriebsübergangs beendigt ist. Verbleibende Zweifel an dem tatsächlichen Vorliegen eines Betriebsübergangs gehen demnach nicht zu Lasten der klagenden Arbeitnehmerin.