1. Auf die Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 12.04.2012 -
Der Streitwert wird auf 9.859,20 € festgesetzt:
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|