1. Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 18.08.2021 - Az.:
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Verfügungsbeklagte zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren über das Fortbestehen eines zwischen ihnen geschlossenen Schulvertrages über den Schulbesuch der am ... .2013 geborenen Tochter E... der Verfügungsklägerin auf der privaten "B... School", einer von der Verfügungsbeklagten betriebenen Ersatz- und Ganztagsschule Klassen 1-10 und anerkannten Ergänzungsschule Klasse 11-12, über den 31.07.2021 hinaus.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|