Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Aufwendungen des Klägers für einen berufsbegleitenden Fortbildungs-Studiengang zum "Betriebswirt (VWA)" an der Hessischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA Hessen) als Werbungskosten abziehbar oder lediglich den Ausbildungskosten zuzurechnen sind.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|