Bei einer beruflichen Fortbildungsveranstaltung für Radiologen, die an einem beliebten Ferienort (Davos) während der üblichen Urlaubszeit (hier: Winter/Frühjahr) stattfindet, gehören die Aufwendungen für Hin- und Rückfahrt zum Veranstaltungsort sowie für den Aufenthalt zu den nicht abzugsfähigen Lebenshaltungskosten, wenn das Tagungsprogramm eine Mittagspause in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr vorsieht.
Für die Praxis:
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