Auf seinen Antrag wird dem Kläger Prozesskostenhilfe für das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht bewilligt und ihm Rechtsanwalt K, Kanzlei S Rechtsanwälte, K-Straße.., 0.... L beigeordnet.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 8. April 2016 -
Der Streitwert für das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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