Die Beteiligten streiten um die Inanspruchnahme eines Abzugbetrags gemäß § 10e EStG.
Die Kläger waren Eheleute, die im Streitjahr - 1993 - zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Ihre Ehe ist seit dem ... 1996 geschieden. Sie haben zwei in den Jahren 1975 und 1983 geborene Kinder. Die Klägerin war Alleineigentümerin des Grundstücks A. mit einem hierauf errichteten, von den Klägern seit Juli 1990 eigengenutzten Einfamilienhaus. Für 1990-1992 nahm die Klägerin für dieses Objekt Abzugsbeträge gemäß § 10e Abs. 1 EStG in Höhe von jährlich 15.000 DM in Anspruch. Im Mai 1992 verließ der Kläger das eheliche Haus.
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