FG Sachsen - Urteil vom 30.03.2006
2 K 109/03
Normen:
BewG (1974) § 132 Abs. 2 ; RBewDV § 32 ; GrStG § 42 ;

Fortschreibung des Einheitswerts für ein in den neuen Bundesländern belegenes Einfamilienhaus; Gartenhaus als Nebengebäude zum Einfamilienhaus

FG Sachsen, Urteil vom 30.03.2006 - Aktenzeichen 2 K 109/03

DRsp Nr. 2006/24693

Fortschreibung des Einheitswerts für ein in den neuen Bundesländern belegenes Einfamilienhaus; Gartenhaus als Nebengebäude zum Einfamilienhaus

1. Bestand eine wirtschaftliche Einheit Einfamilienhaus in den neuen Bundesländern bereits vor dem 1.1.1991 und lag eine wirksame Feststellung des Einheitswertes auf den 1.1.1991 für diese wirtschaftliche Einheit nicht vor, ist die Grundsteuer nach der Ersatzbemessungsgrundlage des § 42 GrStG zu ermitteln. Bei dieser Steuerberechnungs- und Erhebungsmethode bedarf es keiner zusätzlichen Feststellung des Einheitswerts des Grundstücks. 2. Gartenhäuser sind Nebengebäude, die der wirtschaftlichen Einheit Einfamilienhaus zugerechnet werden.

Normenkette:

BewG (1974) § 132 Abs. 2 ; RBewDV § 32 ; GrStG § 42 ;

Tatbestand:

Streitig ist der Einheitswertbescheid auf den 1. Januar 1998 für das Grundstück E.-T.-Straße 26 in N..