Die Beschwerde der betroffenen Gesellschaft gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Lüneburg vom 7. Februar 2019 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens: Wertstufe bis 30.000 € § 105 Abs. 4 Nr. 1 GNotKG.
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