I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt ein nach niederländischem Recht zugelassenes Steuerberatungsbüro in den Niederlanden; dort wohnt er auch. Er berät u.a. Steuerpflichtige, die in den Niederlanden wohnen, aber (auch) in Deutschland tätig sind und deshalb gegenüber den deutschen Finanzbehörden Steuererklärungen abzugeben haben. Für diese Personen erstellt der Kläger Überschussrechnungen oder Jahresabschlüsse und wirkt bei der Anfertigung der Steuererklärungen mit, welche jedoch von den Erklärungspflichtigen eigenhändig unterschrieben und bei den deutschen Steuerbehörden selbst eingereicht werden.
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