Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte berechtigt war, Nachzahlungszinsen festzusetzen und zu erheben.
Die Kläger werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist als Rechtsanwalt selbständig tätig. Er war seinerzeit mit unterschiedlicher Quote an einer Sozietät beteiligt und zwar bis zum 31.12.1994 an der Sozietät N & C und ab 1.7.1995 an der Sozietät C & Partner. Nach dem Ausscheiden des Herrn N betrieb er die Kanzlei für kurze Zeit bis zum 30.6.1995 auf eigenes Risiko.
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