FG Münster - Urteil vom 26.02.2014
7 K 1183/10 U,F
Normen:
EStG § 18 Abs 1 Nr 1;

Frage der Erfassung von Wertzuwächsen als Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Abgrenzung zur Schenkung

FG Münster, Urteil vom 26.02.2014 - Aktenzeichen 7 K 1183/10 U,F

DRsp Nr. 2014/15339

Frage der Erfassung von Wertzuwächsen als Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Abgrenzung zur Schenkung

Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehören alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem freiberuflich Tätigen aufgrund seiner Leistungen zufließen. Vorteile werden für eine Tätigkeit gewährt, wenn sie durch das individuelle Tätigkeitsverhältnis veranlasst sind. Eine solche Veranlassung ist auch zu bejahen, wenn der Vorteil mit Rücksicht auf die Tätigkeit eingeräumt wird und sich die Leistung im weitesten Sinn als Gegenleistung für das Tätigwerden erweist. Die betriebliche Veranlassung der Zuwendung einer Mandantin an ihren Rechtsanwalt ist anzunehmen, wenn diese ihren Eigentumsanteil an einer Eigentumswohnung zum Zwecke der Honorierung des Testamentsvollstreckeramts bereits zu Lebzeiten an den Anwalt überträgt.

Normenkette:

EStG § 18 Abs 1 Nr 1;

Tatbestand

Streitig ist zwischen den Beteiligten noch, ob, wie und in welchem Umfang Vermögensmehrungen eines Rechtsanwalts als Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung einer Partnergesellschaft bzw. als steuerpflichtige Umsätze der Partnergesellschaft zu erfassen sind.