I.
Streitig ist in der Hauptsache, ob § 4 Nr. 9 Buchst. b) UStG in der ab dem 6.5.2006 geltenden Fassung europarechtskonform ist und ob Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielgeräten in unmittelbarer Anwendung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (im Folgenden: Mehrwertsteuersystem-Richtlinie) von der Umsatzsteuer befreit sind.
Die Antragstellerin (Astin.) ist Geldspielautomatenaufstellerin. Sie erzielte im Streitjahr 2007 Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten.
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