Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23.8.18 - Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtstreits streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund außerordentlicher Arbeitgeberkündigung, oder aber ordentlicher Arbeitgeberkündigung, aufgelöst worden ist, oder aber nicht, sowie widerklagend darüber, ob die Klägerin verpflichtet ist, 25.500,00 EUR nebst Zinsen an die Beklagte zu zahlen.
1. a) b) 2.
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