FG Köln - Urteil vom 22.10.2014
4 K 582/12
Normen:
AO § 118; AO § 88;

Frage der Wirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung

FG Köln, Urteil vom 22.10.2014 - Aktenzeichen 4 K 582/12

DRsp Nr. 2015/3391

Frage der Wirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung

Eine Sachverhaltsklärung und -festlegung im Rahmen einer Besprechung zu einer tatsächlichen Verständigung und einer auf dieser Grundlage vorgenommenen Differenzierung zwischen umsatzsteuerpflichtigen und umsatzsteuerbefreiten Leistungen dient zwischen den Beteiligten dazu den Rechtsstreit um die steuerliche Behandlung der Leistungen zu beenden. Auch wenn in diese Einordnung sowohl tatsächliche als auch rechtliche Aspekte eingeflossen sind, so steht sie doch in einem so engen Zusammenhang mit dem komplexen Gesamtsachverhalt und auch seinen einzeln zu beurteilenden Teilsachverhalten, dass die tatsächliche und rechtliche Beurteilung sachgerechterweise nicht getrennt werden kann und die Einbeziehung rechtlicher Folgerungen in die tatsächliche Verständigung daher zulässig ist.

Normenkette:

AO § 118; AO § 88;

Tatbestand

Die Klägerin ist eine inländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ihre Alleingesellschafterin ist die A TLC mit Sitz in B in Großbritannien.