I.
Streitig ist der Vorsteuerabzug aus Rechnungen, die nicht an den Leistungsempfänger adressiert sind.
Die Antragstellerin (Astin.) ist eine GmbH, an der jeweils hälftig Frau L. C., A-Str. 121, 00000 T., und Herr J. C. aus S. beteiligt waren. Die Astin. erbringt „sonstige Dienstleistungen des Sports”. Die Gesellschafterin Frau L. C. ist mit der Verpachtung von Reithalle und -ställen Unternehmerin.
Die Astin. gab für die Streitjahre 2007 bis 2009 jeweils nicht zustimmungsbedürftige Umsatzsteuer(USt)-Erklärungen ab.
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