Streitig ist, ob das beklagte Finanzamt (FA) verpflichtet ist, der Klägerin (Klin.) als Konkurrentin des beigeladenen X Regionalverband C e.V. (X) Auskunft darüber zu erteilen, mit welchem Steuersatz (Regelsteuersatz oder ermäßigtem Steuersatz) es die vom X mit dem Transport von Blutkonserven, von Blutproben, von Organen und der Beförderung von Ärzteteams in 2004 und 2005 erzielten Umsätze umsatzbesteuert hat.
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