BFH, Urteil vom 30.09.1999 - Aktenzeichen V R 56/97
DRsp Nr. 2000/600
Freiberufliche Tätigkeit einer Krankenschwester
»Zur Entscheidung der Frage, ob die Tätigkeit einer Krankenschwester, die einen Pflegedienst mit 94 Mitarbeitern betreibt, als freiberuflich --und damit umsatzsteuerbefreit-- oder als gewerblich zu qualifizieren ist, ist die Zahl der durchschnittlich zu betreuenden Patienten zu ermitteln; auf dieser Grundlage muß beurteilt werden, ob die Klägerin neben ihren anderen Aufgaben noch eigenverantwortlich im Bereich der Behandlungspflege tätig ist bzw. sein kann.«