FG Hamburg - Urteil vom 13.09.2002
VI 170/00
Normen:
EStG § 18 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 90
EFG 2003, 230

Freiberufliche Tätigkeit eines Dipl.-Ing. als EDV-Berater

FG Hamburg, Urteil vom 13.09.2002 - Aktenzeichen VI 170/00

DRsp Nr. 2003/522

Freiberufliche Tätigkeit eines Dipl.-Ing. als "EDV-Berater"

Derjenige, der aufgrund eines Studiums berechtigt ist, den Titel Dipl. Ing. zu führen, übt im Bereich der EDV auch dann eine freiberufliche Tätigkeit aus, wenn er Anwendersoftware entwickelt.

Normenkette:

EStG § 18 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Tätigkeit des Klägers auf dem Gebiet der EDV der Gewerbesteuer unterliegt.